…..1. die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt, …..sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen...
(4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig: …..
…..2. der Betrieb der in Absatz 1 Nummer 8. Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs
und ähnlichen Einrichtungen sowie die Zulässigkeit der Erbringung und Inanspruchnahme
Wieder eine neue Verordnung die man nur als Volljurist versteht.
Den wird es aber sicher im BAB-Fanclub geben und er kann die Sachlage erklären.
Wie ich es verstehe darf der Club ab einer 7-Tage Inzidenz unter 35 im Rhein-Erftkreis mit Hygienekonzept öffnen.
Die weitere Einschränkung "erst ab 1.Septenber" gilt nur für Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen.
Wenn ich damit richtig liege ist das ja eine gute Nachricht, auch weil der Inzidenzwert im Erftkreis sich recht stabil nach unten entwickelt.
Ich hoffe die Juristen kommen zu dem gleichen Ergebnis und wir treffen uns sehr bald in Elsdorf.