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Cluböffnung Sommer 2021

@Ghost: Ich glaube Du vergisst, dass die meisten Eiscafes und die Cafe ebenfalls geschlossen sind.
Musst Dir also etwas anderes einfallen lassen.

Gruß Alfa
 
Woher hast du denn die Erkenntnis, dass Prostitution grds, erlaubt bleibt? Meines Wissens ist das nicht so.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
30.11. --> aber welches Jahr haben die noch nicht konkretisiert...
Interessant ist, das die Klubs in NRW seit ca. 6 Wochen offen sind, in anderen Bundesländern sogar noch länger, aber man hat von keinem gehört, dass irgendwo eine regionale Infektion oder Sub-Pandemie aufgetreten ist!? Cui bono…!? RIP!
 
Und woher hast Du Deine Erkenntnis?
Sie war teilweise gar nicht verboten.

Bordelle müssen ab Montag auf jeden Fall wieder schließen. Da körpernahe Dienstleistungen wie (nicht medizinische) Massagen ebenfalls verboten sind, wird logischerweise die Prostitution erst recht vom neuen Lockdown betroffen sein. Wird man sicherlich in der neuen VO nachzulesen sein.
 
Man kann sich die jüngste Geschichte betrachten und sehen, dass es so gut wie alles gab im Jahr 2020 in den 16 Bundesländern. Solange sich zwei Menschen aus unterschiedlichen Wohnungen treffen dürfen, muss auch jede Dienstleistung in der Art erlaubt sein - auch logisch, oder?

Der Friseur kommt nach Hause, der Masseur, die Hure, der Mann vom REWE oder Biobauern.
 
Treffen mit 2 Haushalten sind ja erlaubt. Da muss man dann nur einen Ort finden. Hotel geht nicht oder wäre so ein Treffen "geschäftlich"? Dann müsste man nur den Geschäftswelt noch richtig definieren.
Mir tun die Mädels leid die es jetzt wieder schwer haben.
 
Erstattung von Verlusten war doch auch ein Thema der Regierung.

Bis zu 75% Aber ich denke mal das die Mädels nur ihre Steuern bezahlen dürfen, und von den Erstattung ausgenommen sind.
Ich hoffe mal das alle, auch Cheffe all den i Irrsinn gut und nicht am Bettelstab überstehen.
 
Man kann sich die jüngste Geschichte betrachten und sehen, dass es so gut wie alles gab im Jahr 2020 in den 16 Bundesländern. Solange sich zwei Menschen aus unterschiedlichen Wohnungen treffen dürfen, muss auch jede Dienstleistung in der Art erlaubt sein - auch logisch, oder?

Der Friseur kommt nach Hause, der Masseur, die Hure, der Mann vom REWE oder Biobauern.

Nein, das ist nicht logisch. Es ist nur nicht so einfach kontrollierbar, was sich in den eigenen vier Wänden abspielt. Das ändert aber nichts daran, dass es verboten ist. Ein Physiotherapeuth oder Friseur dürfte dich unter Einhaltung der Hygiene Vorschriften wahrscheinlich besuchen kommen, eine Tantramasseurin oder Hure dagegen nicht.
 
..., eine Tantramasseurin oder Hure dagegen nicht...
Ich denke das ist falsch.
In der Vergangenheit haben mehrere Gerichte das in den div. Coronaverordnungen verhängte generelle Prostitutionsverbot als unverhältnismäßiges Berufsverbot kassiert.
Derzeit kann nur der Betrieb von Prostitutionseinrichtungen verboten werden.
Treffen von zwei Personen aus zwei Haushalten sind in Privaträumen erlaubt. Was auch immer hier passiert ist Privatsache und geht niemand etwas an.
Besonders interessant ist deshalb diese Frage:
Ist die Anmietung eines Hotelzimmers durch eine Escort-Lady möglich. Die soloselbstständige Lady erbringt hier eine geschäftliche Dienstleistung. Die Buchung erfolgt also nicht aus touristischer Veranlassung sondern ist geschäftlich. Erlaubt oder nicht? Neue Arbeit für die Gerichte.
Humor in diesen Tagen ist wichtig, auch wenn es nur schwarzer oder Galgenhumor ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstattung von Verlusten war doch auch ein Thema der Regierung.

Bis zu 75% Aber ich denke mal das die Mädels nur ihre Steuern bezahlen dürfen, und von den Erstattung ausgenommen sind.
Ich hoffe mal das alle, auch Cheffe all den i Irrsinn gut und nicht am Bettelstab überstehen.

Das ist nicht neu, das gab es bisher auch schon in gewissem Maße bei der Überbrückungshilfe (aktuell 2. Phase) im Zusammenhang mit der Überbrückungshilfe plus des Landes NRW. (siehe hier!)

Da zahlt es sich derzeit aus für DienstleisterInnen, die auch in der Vergangenheit schon brav ihre Einkünfte erklärt und versteuert haben. Für die dürfte es problemlos möglich sein, die Antragsvoraussetzungen zu erfüllen und nachzuweisen. Und dann profitieren sie jetzt auch von den staatlichen Hilfen. Warum sollen die von der Erstattung also ausgenommen sein?
 
Als die Gerichte das Prostitutionsverbot gekippt haben, waren aber nahezu alle anderen Dienstleistungen, auch andere körpernahe Dienstleistungen wie zb Wellnessmassagen, erlaubt.
Das ist diesmal, genau wie beim ersten Lockdown, anders. Einer Kosmetikerin oder Wellnessmasseurin wirst du schwerlich vermitteln können, dass sie nicht arbeiten darf, eine Hure aber schon.
Prostitution wird ab Montag generell verboten sein, und zwar solange, bis das Verbot vom Land oder dem zuständigen Verwaltungsgericht aufgehoben wird.
Nach den Erfahrungen mit der Justiz wird das Land diesmal möglicherweise alle körpernahen Dienstleistungen zeitgleich wieder erlauben, wann auch immer das sein wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Prostitution wird ab Montag generell verboten sein, und zwar solange, bis das Verbot vom Land oder dem zuständigen Verwaltungsgericht aufgehoben wird.
Nach den Erfahrungen mit der Justiz wird das Land diesmal möglicherweise alle körpernahen Dienstleistungen zeitgleich wieder erlauben, wann auch immer das sein wird.
Ich befürchte das du damit leider genau richtig liegst.
Schaun wir mal.
 
Unsere lieben DL sollten den gleichen Anspruch auf Unterstützung haben wie alle anderen Soloselbstständigen. Mal schauen wie das in der Praxis aussieht...
 
Ich habe mich vorhin mal durch die Anleitung zur Antragstellung durchgequaelt. Das sind 88 Seiten zur "unbürokratischen" Hilfe. Ohne Steuerberater oder Rechtsanwalt läuft da nix! Wenn ich's richtig verstanden habe, dürfen auch nur diese den Antrag stellen. Ich habe zwar meine Zweifel, ob der Zugang zum Recht derart erschwert werden darf, aber so ist nunmal derzeit die Rechtslage. Daher nehme ich mal an, dass die Mädels das nicht hinkriegen, für die Clubbetreiber dürfte es dagegen kein Problem sein, da sie einen steuerlichen Berater haben dürften.
 
Prostitution wird ab Montag generell verboten sein, und zwar solange, bis das Verbot vom Land oder dem zuständigen Verwaltungsgericht aufgehoben wird.

Corona-Schutzverordnung ab 2. November (PDF)

"... § 10 Freizeit- und Vergnügungsstätten
2) Der Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Dies gilt auch für Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen..."

Kein generelles Verbot, es gibt doch immer wieder Überaschungen.
Die neue NRW Verordnung ab 02.11.20 bis 30.11.20.
Escort und WoPu freuen sich auf weiter boomende Einnahmen.
 
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