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GGG im Babylon und anderswo

Geimpft im Club?

Sowas wurde mal vorgeschlagen, nämlich direkt nebenan in einem der Übernachtungszimmer ein Impfangebot einzurichten. Einfacher hätte man es allen Gästen nicht machen können. Dazu eine wunderbare Ausrede für die Ehefrau geschaffen: "Schatz, ich gehe mich mal impfen lassen, kann später werden, wegen der Stehzeiten."

Antwort: "Warte, Schatz, da komme ich gleich mit."

Alternativ könnte man auch im Club PCR-testen wollen, kostet ab 50 Tests pro Tag 35 Euro pro Test.
 
Brudalah Scheiß, vor wenigen Tagen überall unter 35, jetzt in Leverkusen über 200. Angeblich jeder 10. Infizierte geimpft, die anderen neun ungeimpft. Mal nebenbei gefragt, sind/waren viele Urlauber auf dem Heimweg oder liegt es an den Touristenattraktionen in Leverkusen?
 
Das Interesse an einer Impfung gegen Corona ist in Rumänien und in Bulgarien gering ausgeprägt. In Rumänien sind 26,9 Prozent der Bevölkerung geimpft, in Bulgarien 15,7 Prozent. Das Interesse ist so gering, dass beide Länder die Vorräte an Impfstoffen abgeben oder spenden.
 
Aktuellen Studien zufolge stecken sich auch Geimpfte häufig mit dem Coronavirus an und weisen hierbei annähernd die gleiche Virenlast auf wie Ungeimpfte. Welche juristische Fragen sich hieraus ergeben, beleuchtet Rolf Merk.


So müssen etwa Ungeimpfte nach den aktuellen baden-württembergischen und nordrhein-westfälischen Corona-Verordnungen einen negativen PCR-Test vorlegen, um Eintritt zu einer Diskothek zu erhalten, Geimpfte hingegen noch nicht einmal einen Schnelltest. Wie sich das mit dem Präventionsgedanken des Infektionsschutzgesetz und dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz vereinbaren lassen soll, erschließt sich nicht und ist aus Sicht des Verfassers daher rechtswidrig.
 
Ein Antikörpertest reicht laut Rechtsverordnung nicht aus, um als genesen zu gelten. Diese Regelung widerspricht den Standards unabhängiger Wissenschaft.

 
Hallo, Ich möchte gern als Belgier den Club besuchen. Meine Frage was brauch ich an Dokumente um den Club zu betreten?
Schnelltest? PCR test? Impf Nachweis?
Lieben Dank und bis dann

Bitte bring einen Nachweis darüber mit, dass Du PCR-gestestet, vollständig geimpft oder genesen bist.
 
Ja, geil! Angeblich gibt es eine riesen Studie mit dem Ergebnis, dass eine echte Imunisierung vielfach besser sein soll als das Impfen.

Soweit die Studie nicht schnell verschwindet, müssten Pharma und Politik ihre offizielle Sprechweise ändern. Um weiter Umsatz zu machen, könnte man behaupten, dass nur das Erkranken und Genesen den allerbesten Schutz bietet.

Und um geschützt erkranken zu können, muss man sich logischerweise … genau … impfen lassen.

Das würde dazu passen, dass man die Infektionszahlen über 2G bzw. deutlich weniger Tests massiv steigert.
 

Vernichtungsfeldzug gegen Sexarbeit im Frankfurter Rotlicht


Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, protestiert aufs Schärfste gegen die jüngste Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt vom 31.08.2021 (vgl. https://frankfurt.de/service-und-ra...nd-ehrenamt/coronavirus--fragen-und-antworten).

Sie macht mit der Vorgabe "PCR-Test statt Antigen-Schnelltest" einen verschärften Covid-Negativnachweis zur Voraussetzung für einen Bordell-Besuch bzw. für den Besuch eines Etablissements in der Wohnungsprostitution.

Dieser neue für Prostitutionsstätten (aber auch für Tanzlokale, Diskotheken und Clubs) geltende verschärfte Negativnachweis kommt einem de-facto-Lockdown im Rotlicht gleich: Denn wer wird sich schon für teures Geld erst einem PCR-Test unterziehen oder möglicherweise noch zwei Tage auf entsprechendes negatives Ergebnis warten, um dann anschließend den lange zuvor geplanten Bordellbesuch endlich nachzuholen? Das wird nicht passieren.

Diese absurde Maßnahme hat nicht das Geringste mit Gesundheitsschutz zu tun, wie Gesundheitsdezernent Stefan Majer (DIE GRÜNEN) der Öffentlichkeit in der Begründung der Allgemeinverfügung vorgaukelt, sondern richtet sich mutwillig und willkürlich gegen einige wenige Branchen, darunter das Prostitutionsgewerbe, während die Innen- und Außen-Gastronomie, Sportstätten Fitnessstudios und sonstige körpernahe Dienstleistungen davon ausgenommen sind.

Die erneute rechtliche Ungleichbehandlung der Prostitutionsbranche gegenüber anderen Dienstleistungsbranchen ist leicht zu durchschauen, aber durch nichts gerechtfertigt.

Wer glaubt im Ernst, dass der Frankfurter Gesundheitsdezernent Majer in der Lage wäre zu begründen, warum von den von der verschärften Negativ-Nachweispflicht nicht betroffenen Fitnessstudios weniger Aerosole und damit weniger Ansteckungspotential ausgehen soll als von sexuellen Dienstleistungen in Bordellen, in denen ohnehin nur 1:1-Kontakte in separaten Zimmern die Regel ist?

Um die schikanöse Behandlung unter dem Vorwand von Gesundheitsschutz komplett zu machen verfügt die Stadt Frankfurt, dass "während der Erbringung körpernaher Dienstleistungen", mithin auch für Sexarbeiter*innen und ihre Kunden*innen, eine Maskenpflicht auch dann gelten soll, wenn Sexarbeiter*innen und Kunden über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. (Von dieser Schikane ist das Personal von Alten- und Pflegeheimen bezeichnenderweise ausgenommen.)

Die Stadt Frankfurt begründet ihre Allgemeinverfügung mit dem Hessischen Eskalationskonzept vom 17.08.2021. Das aber ist anachronistischerweise ausschließlich an der Covid-19-Inzidenz orientiert. Dieser verkürzte Blickwinkel ist bei einer Impfquote von über 60 % völlig inakzeptabel, wie mittlerweile allgemein anerkannt.

Maßgeblich müsste die Hospitalisierungsrate sein. In Frankfurt mit seinen 753.000 Einwohnern aber liegen zurzeit mit Covid-19 lediglich 51 Personen auf Normalstationen, 23 Personen auf Intensivstationen, von denen ca. 12 Personen beatmet werden (Begründung Allgemeinverfügung).

Weder ist erkennbar, dass damit das Frankfurter Gesundheitswesen kurz vor dem Kollaps steht, noch stehen diese Zahlen in irgendeiner nachweislich kausalen Verbindung zu Vorgängen im Prostitutionsgewerbe.

So heißt es in der Begründung der Verschärfungen durch die jüngste städtische Allgemeinverfügung bezeichnenderweise: "Den Erkenntnissen des städtischen Gesundheitsamtes zufolge gehen Ansteckungen vorwiegend weiterhin auf Übertragungen im privaten Bereich bzw. häuslichen Umfeld zurück. Unverändert bleibt für einen größeren Anteil der Ansteckungsort der Infektionen unklar." (Amtsblatt S. 293)

Trotz dieses öffentlich eingeräumten Nicht-Wissens schwadroniert die Begründung der städtischen Verfügung im Hinblick auf Prostitution völlig faktenfrei von "besonders ansteckungsträchtigen Bereichen", wo die "Gelegenheit für zahlreiche Kontakte" ein "erhebliches Weitertragungspotenzial" habe. Das ist jedoch kompletter Unsinn. Tatsache ist, dass bereits jetzt lediglich Geimpfte, Genese und Getestete Zutritt zu Bordellen haben. Von einem "erheblichen Weitertagungspotenzial" kann unter diesen Umständen keine Rede sein. Bordellbetreiber haben in Frankfurt/Main eigene Schnelltest-Möglichkeiten aus dem Boden gestampft und organisiert. Deren Nutzung war im Zweifel die Voraussetzung des Zutritts zu den Bordellen. All diese Bemühungen kann man nun in die Tonne kloppen

Die erneute städtische Diskriminierung des konzessionierten Prostitutionsgewerbes wird vor keinem unbefangenen Verwaltungsgericht Bestand haben. Die neue Frankfurter Allgemeinverfügung leistet mit Bezug auf das hiesige Prostitutionsgewerbe nur eines:

  • Man provoziert Prozesse, in der Hoffnung, dass sich die richterliche Entscheidungsfindung in die Länge zieht.
  • Man treibt die vom PCR-Test-Terror betroffenen Sexarbeiter*innen noch weiter ins Elend und in die Verzweiflung. Denn es nützt nichts, die Bordelle offen zu lassen, wenn ohnehin keine Kundschaft kommt.
  • Die Abwanderung der Frauen in sich verfestigende informelle Strukturen wird immens beschleunigt. An Gesundheitsschutz ist unter solchen Umständen kaum zu denken.
  • Darüber hinaus wird die erneute diskriminierende Ungleichbehandlung des Prostitutionsgewerbes (sowie der Diskotheken und Clubs) eine staatlich und behördlich provozierte Pleitewelle auslösen und dazu beitragen, die legalen Strukturen im Prostitutionsgewerbe zu zerstören.

Eine solche Politik ist in höchstem Maße verantwortungslos. Sie ist ein weiterer Versuch, mit aller Gewalt die Impfpflicht durch die Hintertür durchzusetzen. Dies geschieht auf dem Rücken der betroffenen Sexarbeiter*innen, deren Existenznot einen grünen Gesundheitsdezernenten offenbar nicht schert.

Der Irrsinn, mit dem (gestützt auf das so genannte Hessische "Präventions- und Eskalationskonzept") bedenken- und gnadenlos gegen die Vergnügungs- und Prostitutionsbranche Front gemacht wird, lässt sich nur noch mit entsprechenden Bestrebungen der Taliban und anderer fundamental-islamistischer Vereinigungen vergleichen, mit denen er auf einer Stufe steht.

Diese Talibanisierung im Umgang mit der Prostitutions- und Vergnügungsbranche hat mit einem zivilisierten, aufgeklärten gesellschaftlichen Umgang oder mit Gesundheitsschutz nicht das Geringste zu tun. Ihr muss entschieden Einhalt geboten werden.

Doña Carmen e.V. fordert:

Schluss mit der schleichenden Talibanisierung im Umgang mit der örtlichen Prostitutions- und Vergnügungsbranche!

Die Frankfurter Römer-Parteien müssen in Wiesbaden ihren Einfluss geltend machen und das unsägliche "Hessische Eskalationskonzept" vom 17.08.2021 (auf das sich die städtische Allgemeinverfügung bezieht) zugunsten angemessener und realistischer Konzepte kippen!

Die schikanösen und Existenz vernichtenden Maßnahmen gegen die örtliche Prostitutions- und Vergnügungsbranche müssen umgehend zurückgenommen werden.
 
Auch in NRW gibt es Klagen gegen die PCR-Testpflicht für Bordelle.



Angeblich findet die Verhandlung doch schon in der nächsten Woche statt.
 

Genesene sind besser geschützt als Geimpfte

Wer sich einmal mit dem Coronavirus infiziert hat, hat auch Monate später ein sehr geringes Risiko, sich erneut anzustecken – trotz Delta-Variante.



Das schreibt der Schwurbel heute, was aber gar nicht zu den Regeln der Regierung passt, die auch Genesene scheinbar zur Impfung drängen wollen, indem das "genesen" zumindest aktuell ein Verfallsdatum hat.
 
Das sieht ja so was von lecker aus. Würde gerne kommen aber mit PCR Test?
Mitwoch hatte ich Friseurtermin in Köln da genügte ein Schnelltest.
Kann man in Elsdorf PCR Test machen?
 
 
Die Diskothekenbetreiber hatten vor Gericht wohl keinen Erfolg. Das Gericht hat wg. der besonderen Gefahren in deren Geschäftsbetrieb die PCR-Testpflicht als angemessenes Mittel bestätigt.
 
Nachfrage: Genügt ein Corona Schnelltest für einen Besuch im BAB.?
Schnelltest ist kein PCR test.
Schnelltest gibt es auf dem REWE Parkplatz sowie in der Festhalle in Elsdorf.
Festhalle: Ist der Schnelltest positiv wird ein PCR Test durchgeführt welche in einem Labor " Zeitnah " ausgewertet wird.
Also, PCR Test wird sicher viele Gäste von einem Besuch abgehalten haben, der im übrigen auf eigenem Wunsch kostenpfichtig ist.
Was ist für ein Test ist erforderlich?
 

In dieser Woche wurde bisher doch nur über die PCR-Testpflicht in Diskotheken (geklagt hatte eine Diskothek aus Hagen) entschieden, leider wurde verloren.

Besteht für die Bordelle noch Hoffnung? Ich meine JA.

Denn für das Oberverwaltungsgericht Münster war die Bewegungsfreiheit ohne Masken in Diskotheken entscheidend:
"Die Ungleichbehandlung mit Besuchern von Konzerten schließlich ist sachlich gerechtfertigt. Im Gegensatz zu Diskotheken, wo sich Besucher frei ohne Maske bewegen können, dürfen Besucher von Konzerten ihre Masken nur an festen Sitz- oder Stehplätzen abnehmen."
 
Impfen wäre bequemer und sicherer!
Sicherer für wen? Für den Geimpften? Gut möglich.

Für andere? Nein, denn ein Raum voller frisch getesteter Personen (von denen noch 80% geimpft sind = Zahlen aus einem Club) ist sicherlich deutlich risikofreier zu betreten als ein Raum voller ungetesteter Geimpfter.

Der richtige Weg für Diskotheken wäre ein Schnelltest am Eingang ohne den einfach keiner reinkommt, was zugleich alles mögliche ausschließt. (Test zu alt, Test gefälscht, geimpft, aber ansteckend usw.)
 
Nachfrage: Genügt ein Corona Schnelltest für einen Besuch im BAB.?
Ganz eindeutig ist für nicht Immunisierte (genesen oder geimpft) ein PCR-Test erforderlich. Das schreibt § 4 Abs. 3 der aktuellen Coronaschutzverordnung NW für Bordelle u.a. ebenso wie für Diskotheken ect. ganz klar vor. Ein Schnelltest erfüllt diese Anforderung nicht..
 
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