Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Da wird der MP von RLP wohl von "oben" eine eindeutige Empfehlung bekommen haben (…)
Zu befürchten ist allerdings, dass die Länder sich bundesweit auf den 1. September 2020 in Bezug auf die Öffnung von Prostitutionsstätten einigen. Schließlich müssen Bundesländer, in denen zuvor geöffnet werden darf, mit einem massiven Zulauf von Prostituierten und Freiern rechnen. Unter anderem aus diesem Grund zog Rheinland-Pfalz die bereits verordnete Öffnung zum 10.06.20 zurück.
Weltfremd ist ein Wort, das dieser Tage häufig fällt. Es passt auf viele Argumente. Die der Befürworter und die der Gegner von Bordellöffnungen. Hygienekonzepte, wie sie zum Beispiel der Bundesverband sexueller Dienstleistungen vorschlägt, sehen vor, dass Oral-, Anal- und Vaginalverkehr verboten bleiben, während Massagen mit der Hand erlaubt werden können. Tattoostudios und Kosmetikerinnen dürften schließlich auch Hand an die Kunden anlegen.
"Weltfremd", urteilen die Gegner. Welcher Freier lasse sich schon mit Handentspannung abspeisen, wenn er doch fürs volle Programm kommen will. Und wer soll kontrollieren, was hinter geschlossenen Türen passiert?
Den Vorschlag, Namen und Kontaktdaten von Bordellbesuchern zu erfassen, halten Gesundheits- und Ordnungsämter aber auch die Bordellbetreiber selbst für unrealistisch.
Wohnung weg, kein Geld für Essen, betteln in der Fußgängerzone VS vögeln, Geld verdienen und möglicherweise im Krankenhaus nicht behandelt werden, weil man keine KV hat?Dieses Argument wiederum hält Luise Winter von der Beratungsstelle für Prostituierte beim Diakonischen Werk in Karlsruhe für weltfremd. Sie plädiert dafür, Bordelle noch geschlossen zu halten. "Die meisten Frauen sind ohne Krankenversicherung. Wer kümmert sich um sie, wenn sie sich mit Corona infizieren und wo kommen sie unter, wenn sie in Quarantäne kommen?" Die finanzielle Notlage der Frauen sei ihr durchaus bewusst. "Aber die Menschenrechte haben das stärkere Gewicht."
Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.