Im Westen nichts Neues.
In der neuen NRW-Verordnung gültig bis 15.09.20 wurde das Verbot wortwörtlich ohne Änderung aus den vorherigen Verordnungen übernommen.
Es scheint so das diese Regelung ohne Prüfung und Nachdenken einfach weiterläuft.
Auch Gerichtsentscheide aus anderen Bundesländern werden schlichtweg ignoriert.
Einzige Abhilfe vielleicht ein Gerichtsurteil eines NRW-Gerichts.
"Die Hoffnung stirbt zuletzt"
In der neuen NRW-Verordnung gültig bis 15.09.20 wurde das Verbot wortwörtlich ohne Änderung aus den vorherigen Verordnungen übernommen.
Es scheint so das diese Regelung ohne Prüfung und Nachdenken einfach weiterläuft.
Auch Gerichtsentscheide aus anderen Bundesländern werden schlichtweg ignoriert.
Einzige Abhilfe vielleicht ein Gerichtsurteil eines NRW-Gerichts.
"Die Hoffnung stirbt zuletzt"