Dauerlutscher
Babylonier
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- 20. Februar 2016
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Zu dem Vorfall sage ich nichts, denn ich war nicht dabei. Nur dies: Von dem Zechpreller und dem KO-Schläger sind in solchen Fällen die Personalien - notfalls mit Hilfe der Polizei - aufzunehmen, damit die Geschädigten wenigstens eine Möglichkeit haben, den Rechtsweg zu beschreiten. Der KO-Schläger erhält Hausverbot, der Zechpreller erhält die Chance einer Nachzahlung (mit Zuschlag) im nüchternen Zustand und gelobt Besserung. Ansonsten ebenfalls Hausverbot. Hey Leute, sowas schadet einem Club, in dem sich friedliebende Menschen treffen, um Spaß miteinander zu haben, extremst.