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Babylonier
- Seit
- Dez 2010
- Beiträge
- 10.214
Wer getroffen wird, haftet selbst
Wird man Silvester von einer außer Kurs geratenen Rakete getroffen und verletzt, bekommt man keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Denn Voraussetzung dafür wäre ein „vorsätzlicher rechtswidriger Angriff“ eines Anderen.
Mieter müssen Gäste nicht überwachen
Wenn ein Party-Gast eines Mieters einen Silvester-Kracher in den Hausbriefkasten steckt und denselbigen damit zerstört, darf der Vermieter deswegen nicht fristlos den Mietvertrag kündigen.
Jugendliche sind schadenersatzpflichtig
Wenn eine 16-Jährige einen Knallkörper zündet und so wirft, dass ein anderer Jugendlicher davon getroffen wird, haftet die Werferin für Verletzungen. Allerdings trifft den Verletzten eine Mitschuld, wenn er leicht entzündliche, synthetische Kleidung trägt. Trotzdem wurde das Schmerzensgeld in diesem Fall auf immerhin 15.000.- € festgelegt.
Gastgeber haften für Blindgänger
Überzeugt sich ein Gastgeber nicht davon, dass die von seinen Gästen gezündeten Feuerwerkskörper tatsächlich gezündet haben, und kommt es durch einen wieder mitgebrachten „Spätzünder“ zum Wohnungsbrand, haftet der Gastgeber zu einem Drittel.
Eltern müssen Knaller gut verstecken
Eine Mutter, die zusammen mit ihrem 13-jährigen Sohn Feuerwerkskörper kauft, muss sie dafür sorgen, dass der Junge zu Hause nicht an die Knaller herankommt. Das heißt also: verstecken oder wegschließen. Ansonsten haftet die Mutter nämlich dafür, wenn der Junge ein Nachbarskind damit bewirft und dieses dadurch einen Schaden erleidet.
Illegale Böller führen in den Knast
Was passiert, wenn man selbst gebastelte oder illegal eingeführte Sprengsätze zündet, zeigt ein Fall, der mit Silvester eigentlich gar nichts zu tun hat: Am 10. September 2011, beim Drittliga-Spiel zwischen dem VfL Osnabrück und dem SC Preußen Münster, zündete ein Zuschauer eine selbstgemachte Rakete. Er wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt – wegen „vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“.
Was lernen wir daraus?
Alle Jahre wieder warnen Polizei und Feuerwehr vor illegalen, gefährlichen Polen-Böllern und vor Blindgängern, die achtlos auf der Straße liegen gelassen werden. Und jedes Jahr müssen sich Gerichte damit befassen, wenn Menschen durch die Knallkörper verletzt werden. Deshalb passen sie morgen auf, genießen Silvester und bestaunen am Besten das Feuerwerk, das andere für sie entzünden….
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
AG Berlin-Lichtenberg: 11 C 80/05, OLG THüringen: 5 U 146/06, LSozG Rheinland-Pfalz: L 4 VG 10/02, OLG Köln: 11 U 126/99, LG München I: 31 S 23681/00, LG Osnabrück: 10 KLs 37/11
Wird man Silvester von einer außer Kurs geratenen Rakete getroffen und verletzt, bekommt man keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Denn Voraussetzung dafür wäre ein „vorsätzlicher rechtswidriger Angriff“ eines Anderen.
Mieter müssen Gäste nicht überwachen
Wenn ein Party-Gast eines Mieters einen Silvester-Kracher in den Hausbriefkasten steckt und denselbigen damit zerstört, darf der Vermieter deswegen nicht fristlos den Mietvertrag kündigen.
Jugendliche sind schadenersatzpflichtig
Wenn eine 16-Jährige einen Knallkörper zündet und so wirft, dass ein anderer Jugendlicher davon getroffen wird, haftet die Werferin für Verletzungen. Allerdings trifft den Verletzten eine Mitschuld, wenn er leicht entzündliche, synthetische Kleidung trägt. Trotzdem wurde das Schmerzensgeld in diesem Fall auf immerhin 15.000.- € festgelegt.
Gastgeber haften für Blindgänger
Überzeugt sich ein Gastgeber nicht davon, dass die von seinen Gästen gezündeten Feuerwerkskörper tatsächlich gezündet haben, und kommt es durch einen wieder mitgebrachten „Spätzünder“ zum Wohnungsbrand, haftet der Gastgeber zu einem Drittel.
Eltern müssen Knaller gut verstecken
Eine Mutter, die zusammen mit ihrem 13-jährigen Sohn Feuerwerkskörper kauft, muss sie dafür sorgen, dass der Junge zu Hause nicht an die Knaller herankommt. Das heißt also: verstecken oder wegschließen. Ansonsten haftet die Mutter nämlich dafür, wenn der Junge ein Nachbarskind damit bewirft und dieses dadurch einen Schaden erleidet.
Illegale Böller führen in den Knast
Was passiert, wenn man selbst gebastelte oder illegal eingeführte Sprengsätze zündet, zeigt ein Fall, der mit Silvester eigentlich gar nichts zu tun hat: Am 10. September 2011, beim Drittliga-Spiel zwischen dem VfL Osnabrück und dem SC Preußen Münster, zündete ein Zuschauer eine selbstgemachte Rakete. Er wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt – wegen „vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“.
Was lernen wir daraus?
Alle Jahre wieder warnen Polizei und Feuerwehr vor illegalen, gefährlichen Polen-Böllern und vor Blindgängern, die achtlos auf der Straße liegen gelassen werden. Und jedes Jahr müssen sich Gerichte damit befassen, wenn Menschen durch die Knallkörper verletzt werden. Deshalb passen sie morgen auf, genießen Silvester und bestaunen am Besten das Feuerwerk, das andere für sie entzünden….
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
AG Berlin-Lichtenberg: 11 C 80/05, OLG THüringen: 5 U 146/06, LSozG Rheinland-Pfalz: L 4 VG 10/02, OLG Köln: 11 U 126/99, LG München I: 31 S 23681/00, LG Osnabrück: 10 KLs 37/11