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Das Landesgesetz über die Sonn- und Feiertage in Nordrhein-Westfalen verbietet sämtliche Groß- und Unterhaltungsveranstaltungen wie Sportwettkämpfe, Demonstrationen, Umzüge, Märkte, Flohmärkte oder Tauschbörsen sowie gewerbliche Ausstellungen, Zirkusaufführungen und Volksfeste. Untersagt sind "alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt".
Also ist heute geöffnet?
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