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Ist ein Jungbrunnen eigentlich Mehrwertsteuerpflichtig?

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Sep 2014
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Ist ein Jungbrunnen eigentlich Mehrwertsteuerpflichtig?
Eine Möglichkeit zur optischen Verjüngung sind ja bekanntlich schönheitschirurgische Maßnahmen wie Fettabsaugung, Bauchdecken-, Oberarm- oder Augenliderstraffung oder gar Facelifting. In diesem Zusammenhang wird dann wohl auch Mehrwertsteuer fällig.
Nach meiner bisherigen Einschätzung scheint aber auch das Babylon eine allerdings bisher unbekannte Größe für ein solches Verjüngungsziel. Preislich dürfte es in diesem Zusammenhang nicht so schlecht abschneiden. Jedenfalls muss ich feststellen, dass ich mich seit meinen Besuchen dort angenehme 30 Jahre jünger fühle ohne Operationsrisiken wie Schmerzen, Wundheilungsstörungen oder tägliche Verbandswechsel. Bin ich froh, dass man hier bisher noch keine „Mehrwert“steuer zahlen muss! Wenn es mit den chemischen Aerosolen gut paßt, ob nun den Pheromonen oder anderen sympathogenen Duftstoffen, hab ich trotz erheblicher optischer Reizüberflutung seitens der fast ausnahmslos extrem attraktiven weiblichen Animateurinnen, aufgehört immer wieder neue Erfahrungen zu suchen, sondern eher investiert in vertrauensbildende Maßnahmen. Das ist natürlich eine Sache der persönlichen Vorlieben, für mich ist aber die Kombination aus geilem Sex und Vertrautheit wichtiger geworden als das Nachgeben des reflektorischen Impulses auf eine Optikgranate nach dem Motto: „Haben wollen“. Aus meiner Sicht scheint das die wichtigste Maßnahme zu einem langanhaltenden Erfolg. Doch da gibt es mit Sicherheit auch andere Sichtweisen.

Diskussionsbedarf also!
 
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