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Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in der ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung. Ein Unternehmen kann als Anbieter oder Nachfrager marktbeherrschend sein. Es besteht die Möglichkeit, dass auf einem Markt mehrere Unternehmen gemeinsam eine marktbeherrschende Stellung besitzen. In diesem Fall wird von gemeinsamer bzw. kollektiver Marktbeherrschung gesprochen.
Unternehmen in marktbeherrschender Stellung unterstehen der Missbrauchsaufsicht durch die Wettbewerbsbehörde. Zudem untersagt das Kartellrecht in der Regel Unternehmenszusammenschlüsse, durch die eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird.

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