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interesse

Öffentliches Interesse ist ein in Gesetzen häufig verwendeter unbestimmter Rechtsbegriff, der die Belange des Gemeinwohls über die Individualinteressen stellt.
Das öffentliche Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, weil er in keiner gesetzlichen Vorschrift, in der er vorkommt, konkretisiert wird. Vielmehr ist es der Literatur und insbesondere der Rechtsprechung überlassen, den Begriff durch jeden Einzelfall im Wege der Subsumtion mit konkreten Inhalten auszufüllen. Die Voraussetzungen des öffentlichen Interesses erschließen sich nur im Rahmen einer umfassenden Beurteilung von Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung.

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  1. Admin

    Thema: Interessengruppen

    Im alten Forum gab es die Möglichkeit Interessengruppen einzurichten. Dies mit verschiedenen Einstellmöglichkeiten, z.B. offen für jederman, zugänglich nach Bewerbung und Freischaltung oder sogar nur sichtbar nach Einladung. Die Funktionen werden gerade implementiert und soweit das alles klappt...
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