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hausmeister
Ein Hausmeister oder Hauswart (in der Schweiz Abwart oder Hauswart, in Österreich Hausbesorger oder Hausbetreuer) beziehungsweise Schulwart an Schulen wird in der Regel vom Hauseigentümer oder einer Hausverwaltung eingesetzt und übernimmt als Gehilfe des Auftraggebers Aufgaben der Hausverwaltung, -betreuung und -überwachung. Oftmals wird er auch mit Reinigungsaufgaben und Instandhaltungsaufgaben betraut, wobei größere oder spezielle Aufträge an Fachfirmen erteilt werden, die er wiederum überwacht. Seine Aufgaben sind hausspezifisch und werden meist in Verträgen bzw. Leistungsverzeichnissen geregelt. Er achtet auf die Einhaltung der Hausordnung bzw. der Mieterpflichten. Besondere Vorkommnisse meldet er – ist aber auch meist Ansprechpartner für Mieter bei Problemen.Häufig wohnt ein Hausmeister auch in dem Gebäude, das er betreut. Bei einer solchen Hausmeisterwohnung handelt es sich insbesondere bei größeren oder öffentlichen Anlagen rechtlich in der Regel um eine Werkdienstwohnung.
Eine Sonderform stellt die Zwischennutzung etwa nach dem Grundsatz "Bewachung durch Bewohnung", in welcher auch Hausmeisteraufgaben fixiert werden können, dar.
Das hatte sich die Tage irgendwie ergeben...
... theorethisch, praktisch und überhaupt, könnte man das ja vielleicht als Service anbieten. Wobei im Zweifelsfalle erst gar niemand mit Gesicht auf dem Bild/Film sein sollte, dann muss man auch nichts retuschieren. Tolle Blasszenen fallen dann...