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Wer getroffen wird, haftet selbst
Wird man Silvester von einer außer Kurs geratenen Rakete getroffen und verletzt, bekommt man keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Denn Voraussetzung dafür wäre ein „vorsätzlicher rechtswidriger Angriff“ eines Anderen.
Mieter müssen Gäste...