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generalstaatsanwalt
Generalstaatsanwalt ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für einen Landesbeamten innerhalb der Besoldungsordnung R. Der Begriff wird auch als Übersetzung ähnlicher Amtsbezeichnungen anderssprachiger Rechtsordnungen verwendet.
Kalifornischer Generalstaatsanwalt verzögert ".org"-Verkauf
Der kalifornische Generalstaatsanwalt ist für die Kontrolle der Icann zuständig. In einem umfangreichen Fragenkatalog fordert er Informationen und Transparenz zum ".org"-Verkauf. Dieser dürfte sich dadurch um mindestens zwei Monate...