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besserung
Eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist im deutschen Strafrecht eine vom Strafgericht angeordnete Rechtsfolge für eine rechtswidrige Tat – im Gegensatz zu den eigentlichen Strafen, welche verhängt werden.
Die Maßregel ist von der Schuld unabhängig und wird zum Schutz vor gefährlichen Straftätern oder zu deren Besserung angeordnet. Daher können Maßregeln der Besserung und Sicherung auch gegen schuldunfähige erwachsene Straftäter angeordnet werden. Das deutsche Strafrecht folgt somit einem System der Zweispurigkeit, bei dem zwischen Strafe und Maßregel unterschieden wird.
Eine Maßregel wird aufgrund einer positiven Gefährlichkeitsprognose angeordnet. Dies bedeutet, dass der Täter als wahrscheinlich gefährlich einzustufen ist.
So ein Pech,
Es wird leider dieses Jahr nichts mehr mit einem Besuch im schönen Sündenpfuhl.
Hab mir leider beim Sport die Schulter verletzt.
Leider nicht beim Babylonischen Lieblingssport.
Wünsche euch allen ein schönes Restaurant, viele Geschenke und eine geile Neujahrsnacht.
Hoffe...