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aussenbereich
Außenbereich ist ein Begriff im deutschen Bauplanungsrecht im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. In den Außenbereich fallen alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören.
Auch größere, von Bebauung umgebene Freiflächen können durchaus zum Außenbereich gehören, wenn sie den Bebauungszusammenhang deutlich unterbrechen. Für die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens kommt es immer auf dessen konkrete räumliche Lage und damit auf die Zuordnung zu einer der Gebietskategorien an.
Historisch wurde der zur Gemarkung eines bebauten Ortskerns gehörende unbebaute Außenbereich als Feldmark bezeichnet.
Samstags 18:30 Uhr in Elsdorf. Einchecken und duschen. Einen Kaffee gezapft und ein Wasser dazu geholt.
Das Zeug wollte ich erst einmal im neuen Aussenbereich geniessen. Natürlich wurde ich dabei gestört. Susi wollte meine ganze Aufmerksamkeit für sich haben. Ich habe mir aber erst den...