Ausbeutung (englisch Exploitation) ist eine Bezeichnung für Ausnutzung oder Aufbrauchung jeglicher Art, wobei der Begriff besonders auf die Ausbeutung von Menschen durch Menschen bezogen wird. Genauer bestimmt wurde er in marxistischen Theorien als Aneignung fremder Arbeit. Oftmals wurde und wird auch die rücksichtslose Ausnutzung von Menschen als Arbeitskräfte, Ausnutzung von Frauen durch Männer, von Entwicklungsländern durch Industriestaaten, oder von natürlichen Ressourcen durch Profitgier als Ausbeutung thematisiert.
Juristisch gesehen kann Wucher vorliegen – Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung (meist Geld) unter Ausnutzung einer Schwächesituation des Vertragspartners. An Wucher können zivil- und strafrechtliche Folgen geknüpft sein.
In Deutschland ist Wucher in Absatz 2 des § 138 BGB geregelt:
„Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage […] sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“
Beispielsweise könnte ein Mensch ohne Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis, der als Reinigungskraft ausbeuterisch unterbezahlt wird, nicht auf Wucher klagen, weil er damit negative Folgen (beispielsweise Abschiebung oder Strafe wegen Schwarzarbeit) gegen sich selbst riskieren würde.
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